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   LSG Hessen, 12.09.2008 - L 4 KA 45/08   

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https://dejure.org/2008,41478
LSG Hessen, 12.09.2008 - L 4 KA 45/08 (https://dejure.org/2008,41478)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.09.2008 - L 4 KA 45/08 (https://dejure.org/2008,41478)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. September 2008 - L 4 KA 45/08 (https://dejure.org/2008,41478)
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 495/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf einer nach Übergangsrecht erteilten

    Bereits die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie vom 20.09.2002 sah für Ärzte ohne Gebietsbezeichnung "Kinderchirurgie", denen eine Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie erteilt worden ist, eine entsprechende Auflage zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung vor mit der Folge, dass bei einem fehlenden Nachweis für weitere 12 Monate die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie zu widerrufen war (§ 6 Abs. 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie vom 20.09.2002, vgl. hierzu SG Marburg, Urt. v. 30.04.2008 - S 12 KA 412/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Beschl. v. 12.09.2008 - L 4 KA 45/08 -).
  • SG Marburg, 21.08.2009 - S 12 KA 528/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Chirurgie - Widerruf der Genehmigung

    Bereits die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie vom 20.09.2002 sah für Ärzte ohne Gebietsbezeichnung "Kinderchirurgie", denen eine Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie erteilt worden ist, eine entsprechende Auflage zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung vor mit der Folge, dass bei einem fehlenden Nachweis für weitere 12 Monate die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie zu widerrufen war (§ 6 Abs. 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie vom 20.09.2002, vgl. hierzu SG Marburg, Urt. v. 30.04.2008 - S 12 KA 412/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Beschl. v. 12.09.2008 - L 4 KA 45/08 -).
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